Kompetenzen

 

Arbeitsrecht

Digitalisierung, Rationalisierung und Globalisierung bestimmen zunehmend die Parameter unserer Arbeitswelt. Berufsbilder werden neu definiert oder lösen sich gar auf, künstliche Intelligenz und vernetzte Prozesse definieren die Herausforderungen des neuen Jahrzehnts. Die Koordinaten für zeitliche, örtliche und hierarchische Strukturen verschieben sich rasant und erfordern umsichtige, flexible und innovative Reaktionen. Nicht zuletzt unterliegt die Materie selbst einem rasanten Wandel durch stetige Gesetzes-Novellierungen und Rechtsprechung von BAG und EuGH.

Wir begleiten unsere Mandanten, ob Start-Up, Mittelstand, Führungskräfte, Arbeitnehmer, Freelancer oder Betriebsräte in allen klassischen und hochaktuellen Fragestellungen mit der erforderlichen Weitsicht, umfassenden Expertise und dem gebotenen Engagement. Damit aus Herausforderungen Chancen werden.

  • Arbeits-/Dienst- und Geschäftsführerverträge
  • Provisions-/Bonus- und Tantiemeregelungen
  • Aufhebungs-/Abwicklungsverträge
  • Kündigung/Änderungskündigung/Kündigungsschutzverfahren
  • Flexibilisierung, Umstrukturierung, Rationalisierung (Arbeitszeit-, Vergütungs- und Home-Office-Modelle, Outsourcing)
  • Haftung von Vorständen, Geschäftsführern & Managern
  • Wettbewerbsverbote/Karenzentschädigungen
  • Corporate Compliance
  • Sanktionen
  • Teilzeit- und Befristungsfragen
  • Low Performance
  • Versetzung/Umsetzung
  • Mutterschutz/Elternzeit
  • Altersteilzeit/Vorruhestand
  • Durchführung von BEM-Maßnahmen
  • Medizinische Wiedereingliederung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Interessensausgleich und Sozialplan
  • Beschlussverfahren, Einigungsstellen

ANSPRECHPARTNER:
Simone Jäger
Rolf Jäger

 

Datenschutz

Die rechtskonforme Verwertung von Datenbeständen in Zeiten der DS-GVO ist mittlerweile eine Herausforderung. Wir unterstützen Unternehmen dabei, rechtssichere Lösungen für ihre digitalen Auftritte und Anwendungen zu finden.

Der Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten impliziert für Unternehmen große Risiken, insbesondere weil Regulierungsbehörden, Mitarbeiter und Kunden inzwischen sehr viel stärker dafür sensibilisiert sind, was mit ihren Daten geschieht.

Da Datenschutzverstöße großes Aufsehen erregen, können die Reputation und der Wert eines Unternehmens beschädigt werden.
International tätige Unternehmen stellt dies vor besondere Herausforderungen, da sie eine ganze Reihe von nationalen Datenschutzgesetzen unabhängig voneinander beachten müssen.

Unsere datenschutzrechtliche Beratungspraxis umfasst insbesondere:

  • Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter für ein Unternehmen.
  • Die datenschutzkonforme Gestaltung von digitalen Geschäftsmodellen.
  • Erstellung aller Vorlagen, die die DS-GVO und ihre Rechenschaftspflichten fordern (Verarbeitungsverzeichnisse, Löschkonzepte, etc.).
  • Passgenaue Musterverträge für Auftragnehmer und Auftraggeber.
  • Rechtliche Begleitung von Datenschutz-Audits.
  • Datenschutzfolgeabschätzungen.
  • Individuelle Gestaltung von Lösungen zur datenschutzkonformen Umsetzung von Betroffenenrechten gemäß Art. 12 ff. DS-GVO.
  • Betreuung bei Verwaltungsverfahren gegenüber den Datenschutzbehörden.
  • Rechtliche Begleitung von Projekten im Unternehmen und Konzern zur Umsetzung datenschutzrechtlicher und regulatorischer Vorgaben

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Robert Straßer
Dr. Stefan Freytag
Bassam Saleh
Alexander Stolberg-Stolberg
Martin Müller
Ansgar Kaiser
Dr. Friederike Manz, LL.M.

 

Film & TV

Im Film & TV-Bereich liegt unser Beratungsfokus bei der Finanzierung und Produktion sowie der Auswertung von Spielfilm- und Serienproduktionen, und zwar in allen Entwicklungs- und Verwertungsstufen. Dabei beraten wir schwerpunktmäßig Produktionsfirmen, Filmvertriebsfirmen und Filmlizenzhändler sowie Verwerter wie z.B. Sender und führende Anbieter von Video-On-Demand-(VoD)-Plattformen (insbesondere Subscription-VoD) beim Erwerb von Film- und Serienlizenzen. Die Gestaltung und Verhandlung von Options- und Verfilmungsverträgen, Co- und Auftragsproduktionsverträgen, Verträgen mit Filmschaffenden (z.B. Drehbuch, Regie, Schauspieler), Filmmusikverträgen,  Errors & Omissions und Completion Bond-Verträgen, Lizenz-, Verleih- sowie Vertriebsverträgen gehört zu unserem Tagesgeschäft.

Zu unserem Beratungsspektrum zählt ferner die Unterstützung von VoD- und Telekommunikationsanbietern bei der Kooperation mit anderen Anbietern dieses Bereichs und/oder Herstellern von Endgeräten (z.B. Set-Top-Boxen, Smart-TV-Geräte, Smart-Phones) bezüglich der Vermarktung und (technischen) Verbreitung von Streaming- und TV-Angeboten. Wir begleiten insoweit regelmäßig Kooperationen zwischen den großen Playern der Branche und sind deshalb mit der durch Streamingdienste wie z.B. Netflix, Amazon Prime und Disney+ in den letzten Jahren nachhaltig veränderten Filmwirtschaft, deren Dreh- und Angelpunkt inzwischen die VoD-Auswertung darstellt, bestens vertraut. Die Online-Verwertung von audiovisuellen Inhalten in unterschiedlichsten Geschäftsmodellen und technischen Verbreitungswegen ist die Gegenwart und Zukunft der Branche. Gemeinsam mit unseren Mandanten gestalten wir die spezifischen Vermarktungs-, Geschäfts-, Verbreitungs- und Finanzierungsmodelle in der sich stetig weiter wandelnden Filmindustrie aktiv mit.

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Robert Straßer
Dr. Stefan Ventroni
Dr. Rolf Moser
Prof. Dr. Stefan Sporn
Ansgar Kaiser

 

Games

Der Computerspielbereich ist einer der größten Wachstumsmärkte der Medienindustrie, die Produktionsbudgets übersteigen nicht selten die der Filmbranche. Die Branche ist geprägt von rasanter technischer Entwicklung, neuen Geschäftsmodellen, Vermarktungs- und Verbreitungsmöglichkeiten für Publisher, Plattformbetreiber und Telekommunikationsanbieter. Längst spielen die Kunden nicht mehr nur auf der Konsole, sondern auf allen Endgeräten einschließlich Smartphones, Smart-TVs, Tablets und im Webbrowser. Cloudbasierte Online-Gaming-Plattformen bieten ihnen im Rahmen von Subscription-Angeboten Zugriff auf eine Vielzahl von Spielen gegen monatliche Gebühren. Unsere Kanzlei berät in allen für die moderne Games-Industrie relevanten Rechtsfragen und unterstützt Publisher wie Verwerter bei der Ausgestaltung von Verträgen für die Entwicklung, Lizenzierung und Vermarktung von Computerspielen.

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Stefan Ventroni
Prof. Dr. Stefan Sporn

 

Handels- & Gesellschaftsrecht

Die Gründung, der operative Betrieb und die Beendigung einer Gesellschaft stellen die Beteiligten vor zahlreiche komplexe Fragen.

Beispiele für unsere Leistungen im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht:

  • Formulierung von Gesellschaftsverträgen/Satzungen und damit verbundene Beratungsleistungen zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten
  • Konzeptionierung von Holdingstrukturen
  • Gestaltung und Umsetzung von Unternehmensübertragungenund Umwandlungen, auch grenzüberschreitend
  • Beratung und Gestaltung  von Treuhandverhältnissen, Kauf- und Übertragungsoptionen
  • Analyse bestehender Strukturen und Optimierung von Geschäftsführer- und/oder Gesellschafterrisiken
  •  Beratung zu Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, sowie deren Umsetzung
  • Beratung  zu steuerlichen Aspekten gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen
  • Erledigung der laufenden Buchhaltung, der Lohnbuchhaltung und Aufstellung nicht prüfungspflichtiger Jahresabschlüsse
  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge sowohl im Vorfeld als auch im Erbfall
  • Auflösung, Liquidation und Abwicklung von Gesellschaften

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Philip Rödiger, LL.M. oec
Dr. Robert Straßer
Alexander Stolberg-Stolberg

 

Kunst- & Designrecht

Das Design-Recht regelt den Schutz des von Ihnen geschaffenen Designs. Designs sind als gewerbliche Schutzrechte vollwertige eigenständige Vermögenswerte und verleihen dem Inhaber des Designs dabei ausschließliche Rechte. Ein Design anzumelden, schützt deshalb nicht nur die eigene Vermarktungsstrategie im Verhältnis zur Konkurrenz. Weiterer Vorteile ist, dass der Inhaber eines Designs ein Design an Dritte oder auch Mitbewerber lizensieren kann. Wir begleiten Sie beim Schutz Ihrer Produkte und Waren am Markt, von der Designmeldung bis hin zur Verteidigung Ihrer Rechte aus Designs sowie bei der Erstellung und Überprüfung von Designlizenzverträgen. Dies national wie international, stets auch unter der wichtigen Berücksichtigung des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts Wir begleiten Sie ferner bei Verfahren vor den Behörden und Gerichten zum Schutz Ihrer Design-Rechte.

Das Kunstrecht ist ein Querschnittsrechtsgebiet aus verschiedenen Rechtsgebieten und dient dem Schutz von und dem Handel mit Werken der bildenden Künste und der angewandten Kunst. Umfasst sind Themen u.a. des (internationalen) Kaufrechts im Kunsthandel, des Eigentumsrechts und natürlich des Urheberrechts. Im Kunstrecht ist die konkrete Kenntnis des Kunstmarktes von hoher Bedeutung. Wir beraten Sie dabei bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kunst, beginnend mit dem Urheberrechtsschutz an Kunstwerken, seinem Umfang und seiner Dauer, über Fragestellungen betreffend Kauf- und Leihverträge, Transport, Verluste und Beschädigungen, Ansprüche bei Fälschungen, die Gründung von Stiftungen sowie die rechtliche Organisation von Sammlungen.

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Friederike Manz, LL.M.
Martin Müller

 

Künstlersozialrecht

„Der Künstler fühlt sich stets gekränkt, wenn’s anders kommt, als wie er denkt.“
Wilhelm Busch

Wir beraten und vertreten klassische Verwerter kreativer Leistungen ebenso wie Künstler und Publizisten auf dem Gebiet des Künstlersozialversicherungsrechts.

Unsere Expertise umfasst alle Fragen zur Beitragspflicht in der Künstlersozialversicherung, der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) und der Meldung abgabepflichtiger Entgelte an die Künstlersozialkasse.

Hohes Risikopotential schlummert immer noch in der Missachtung der Pflicht zur Abführung der Künstlersozialabgabe (KSA). Diese trifft nicht nur Medienunternehmen wie z.B. Verlage, Werbe- und PR-Agenturen sowie Rundfunk und TV als Verwerter, sondern ebenso Unternehmen, die – meist für Eigenwerbung und nicht nur gelegentlich – selbständige Dienstleister mit künstlerischen Leistungen beauftragen. Da bei Versäumnissen nicht nur mit drastischen Nachzahlungen, sondern auch mit Säumniszuschlägen und empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden muss, ist präventives Handeln dringend geboten. Zudem wird häufig übersehen, die KSA von vornherein einzupreisen.

Nicht zuletzt begleiten wir unsere Mandanten bei Betriebsprüfungen, führen Statusfeststellungsverfahren und übernehmen Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Beitragsbescheide.

ANSPRECHPARTNER:
Simone Jäger
Rolf Jäger

 

Markenrecht / Titelschutzrecht

Wir beraten Sie strategisch beim Auf- und Ausbau eines effektiven Markenportfolios und dessen Verwaltung. Dabei übernehmen wir die Markenrecherchen, führen die amtlichen Anmelde-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren national wie international durch und vertreten Ihre Interessen sowohl vor den Gerichten als auch vor internationalen Stellen wie der EUIPO und der WIPO. Ferner stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer bestehenden Markenrechte z.B. auf Messen,  in Grenzbeschlagnahmeverfahren und  gegenüber Markenämtern zur Seite. Ferner beraten wir Sie umfassend bei der Verwertung und Lizenzierung Ihrer Markenrechte.

Wir beraten Sie bei der Sicherung und dem Schutz Ihrer Titel, sei es z.B. ihres Buch-, Film-, Serien- oder Magazintitels und unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Titelrechte sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich. Dabei beraten wir Sie schon frühzeitig im Rahmen einer sinnvollen Titelschutzstrategie. Hierzu gehört nicht nur die Beratung im Zusammenhang mit der Vorverlagerung des Schutzes im Rahmen einer Titelschutzanzeige in einem anerkannten Titelschutzmediums, sondern auch die Beratung zur Frage der Sicherung des angemessenen Zeitraums bis zur Veröffentlichung des Produktes. Darüber hinaus beraten wir Sie auch in Bezug auf Ihren Titelschutz im Ausland, stets auch unter Berücksichtigung des erweiterten Titelschutzes durch die ergänzende Nutzung einer Marke.

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Stefan Freytag
Dr. Friederike Manz, LL.M.
Martin Müller
Prof. Dr. Stefan Sporn

 

Medienrecht

Beim Medienrecht als Querschnittsmaterie von Öffentlichem Recht, Privatrecht und Strafrecht liegen unsere Schwerpunkte auf den medienverfassungs- und verwaltungsrechtlichen, europäischen und regulatorischen Themen. Die Auslegung und das Verständnis von internationalen Verträgen (u.a. Berner Konvention), einschlägigen EU-Richtlinien (u. a. AVMD-Richtlinie, Vermiet- und Verleihrichtlinie, SatCab-Richtlinie, Online SatCab-Richtlinie), Bundesgesetzen (u.a. Telemediengesetz, Jugendschutzgesetz), Landesgesetzen (u.a. Landesmediengesetze), diversen Staatsverträgen (u.a. Medienstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) durch gutachterliche Tätigkeit für Organisationen, Institutionen, Verbände und Unternehmen und die Kenntnis von sowie der Kontakt zu den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden (z.B. Landesmedienanstalten) sind hier ein wichtiger Bestandteil unserer Leistung. Die Beratung zur praktischen Anwendung dieser diversen Rechtsgrundlagen und des komplizierten nationalen und internationalen Geflechts von Vorschriften für Ihre unternehmerischen Ziele und Herausforderungen – beispielsweise für die Zulassung oder die Zulassungsfreiheit von Rundfunk oder eines audiovisuellen Angebotes, Betrieb eines Medienintermediärs, einer Plattform oder eines Video-Sharing-Dienstes oder eines Anspruchs gegen eines dieser Angebote– sind unsere besondere Kompetenz auf diesem Gebiet.

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Robert Straßer
Dr. Stefan Ventroni
Dr. Stefan Freytag
Bassam Saleh
Prof. Dr. Stefan Sporn
Ansgar Kaiser

 

Medienarbeitsrecht

Das Medienarbeitsrecht – Schnittstelle zwischen Medienrecht und Arbeitsrecht – beschäftigt sich mit den speziellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in der Medienindustrie.

Dabei spielen die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern, sog. „Freelancern“ eine maßgebliche Rolle. Die unzutreffende Qualifizierung von Beschäftigten als freie Mitarbeiter birgt für alle Beteiligten erhebliche ökonomische Risiken.

Eine profunde Kenntnis der einschlägigen Tarifverträge und ihrer Besonderheiten für die Film- und Fernsehschaffenden (Schauspieler, Stabmitglieder und Kleindarsteller) ist ebenso unabdingbar für die umfassende professionelle Beratung wie eine maßgeschneiderte Regelung der Rechteeinräumung an schutzfähigen Arbeitsergebnissen. Auch sind die Befristungsmöglichkeiten projektbezogener Engagements und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen mit einem Minenfeld vergleichbar, das mit ausgeprägter Sensibilität entschärft werden will.

„Last but not least“ erfordern die arbeitsrechtlichen Regelungen im Tendenzschutz für die Mitarbeiter von sog. Massenmedien eine besondere Aufmerksamkeit.

Unser Fokus richtet sich auf die arbeitsrechtliche Mandatsbetreuung in den Branchen Film- und Fernsehproduktion, IT, Werbe- & PR-Agenturen, Presse und Verlagswesen.

ANSPRECHPARTNER:
Simone Jäger
Rolf Jäger

 

Musik

Das Spektrum unserer Leistungen deckt die gesamte Klaviatur musikrechtlicher Fragen ab. Zu unseren Mandanten zählen neben Major-Labels, -Musikverlagen, Musik-Streaming-Plattformen und anderen Unternehmen der Musikindustrie aus dem In- und Ausland, zahlreiche  namhafte Künstler und Komponisten. Unser Beratungsspektrum umfasst insoweit insbesondere die Gestaltung von und die Beratung beim Abschluss von  Künstler-, Produzenten- und Bandübernahmeverträgen, Vertriebsverträgen, Musikverlagsverträgen, Managementverträgen, Sponsoringverträgen, Testimonialverträgen und Merchandisingverträgen. Wir unterstützen unsere Mandanten ferner bei der Gründung und dem Betrieb eines eigenen Musiklabels und/oder Musikverlages sowie beim Erwerb oder der Veräußerung von Musikrechten und – Katalogen einschließlich der Durchführung der diesbezüglichen Due Dilligences. Auch außerhalb der klassischen Musikindustrie vertrauen unsere Mandanten aus dem In- und Ausland auf unsere langjährige musikrechtliche und kommerzielle Expertise im Bereich der Musikverwertung. So vertreten wir laufend Film- und TV-Produzenten, Sender, Video-On-Demand-Plattformen, Werbeagenturen und sonstige Unternehmen in musikrechtlichen Fragen, insbesondere beim Abschluss von Lizenzverträgen zur Nutzung von Musik im Film- und in der Werbung sowie bei Fragen zur GEMA und zu sonstigen Musikverwertungsgesellschaften. Unsere Expertise im Bereich des Rechts der Musikverwertungsgesellschaften haben wir u.a. in zahlreichen Gutachten und bei (Gesamtvertrags)Verfahren zur Angemessenheit von GEMA-Tarifen vor der Schiedsstelle des Deutschen Patentamtes und im Rahmen von Verhandlungen mit Musikverwertungsgesellschaften unter Beweis gestellt. Unsere langjährige Erfahrung und ausgewiesene Expertise und nicht zuletzt der stetige beidseitige Blickwinkel, sowohl aus der Perspektive der Musikschaffenden als auch aus derjenigen der Nutzer, stehen als Garant für rechtlich fundierte und ökonomisch sinnvolle Lösungen.

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Stefan Freytag
Dr. Stefan Ventroni
Dr. Rolf Moser

 

 

Presserecht / Äußerungsrecht

Im Kommunikationszeitalter beschränkt sich die Publikation von redaktionellen und sonstigen öffentlichen Äußerungen nicht auf die klassische Presse- und Medienberichterstattung, sie werden auch über Social Media-Plattformen, Bewertungsportale und sonstige digitale Kanäle verbreitet. Die Frage nach der zivil- und strafrechtlichen Zulässigkeit solcher Äußerungen hat für Unternehmen und Privatpersonen enorme strategische und wirtschaftliche Bedeutung. Rechtswidrige Äußerungen können immense wirtschaftliche Schäden verursachen und Unternehmen wie natürliche Personen existentiell bedrohen oder gar vernichten. Als Spezialisten in diesem Bereich prüfen wir für unsere Mandanten im Vorfeld der jeweiligen Veröffentlichungen die Zulässigkeit von Äußerungen in Werken (z.B. Filme, Bücher, etc.), medialen Berichterstattungen oder bei unternehmerischen Kommunikations- und Werbemaßnahmen. Wir verteidigen insoweit zulässige Äußerungen gegen unberechtigte gerichtliche und außergerichtlich geltend gemachte Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Widerrufs- und/oder Schadensersatzansprüche. Betroffene Unternehmen, die sich gegen rechtswidrige Äußerungen Dritter zur Wehr setzen wollen, unterstützen wir bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Unsere langjährige Erfahrung in diesem oftmals schnelle taktische Entscheidungen erfordernden Rechtsbereich hilft unseren Mandanten in presse- und äußerungsrechtlichen Streitigkeiten die für sie jeweils richtige Kommunikations-, Verhandlungs- und Prozessstrategie zu finden.

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Stefan Ventroni
Stefan Freytag
Bassam Saleh
Dr. Friederike Manz, LL.M.
Martin Müller
Ansgar Kaiser

 

Strafrecht

Unser Partner Alexander Stolberg-Stolberg vertritt Mandate auf sämtlichen Gebieten der Strafverteidigung in allen Tatsacheninstanzen. Neben beschuldigten Einzelpersonen, insbesondere Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten, berät und vertritt er Unternehmen bereits während des Ermittlungsverfahrens und  dessen Vorfeld. Zudem berät er Unternehmen im Bereich der Corporate Compliance und unterstützt interne Ermittlungen. 

ANSPRECHPARTNER:
Alexander Stolberg-Stolberg

 

Urheberrecht / Verwertungsgesellschaften

Als eine der führenden Urheberrechtskanzleien in Deutschland sind wir in allen Bereichen, in denen das Urheberrecht einschließlich des Rechts der Verwertungsgesellschaften eine Rolle spielt, beratend tätig. In der modernen Medienwelt, in der Telekommunikationsunternehmen ihren Kunden TV-Serien anbieten, Fußballvereine audiovisuelle Programme produzieren,  Markenartikler YouTube-Kanäle betreiben und Autohersteller Musikkonzerte veranstalten, hat sich auch das Urheberrecht zu einem branchenübergreifend relevanten Rechtsgebiet entwickelt. Es ist auch außerhalb der klassischen Unterhaltungsindustrie von enormer und stetig wachsender wirtschaftlicher Bedeutung. Deshalb vertrauen nicht nur namhafte Kreative und  bekannte Unternehmen der klassischen Medienindustrie (z.B. Filmproduzenten, TV- und Radiosender, Tonträgerhersteller, Verlage, Streamingdienste) unserer durch Anwalts-Rankings attestierten herausragenden Expertise in diesem Bereich, sondern auch Unternehmen anderer Branchen, für die das Urheberrecht ehedem keine besondere Rolle gespielt hat. Wir beraten insoweit seit vielen Jahren laufend und branchenübergreifend zahlreiche Großkonzerne in urheberrechtlichen Fragen. Unsere Tätigkeit umfasst dabei insbesondere die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von und Verteidigung gegen urheberrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie  die Gestaltung von Lizenzverträgen für Mandanten aus dem In- und Ausland. Dabei beraten wir auf allen Entwicklungs-, Produktions- und Auswertungsstufen urheberrechtlich geschützter Leistungen.

Ein weitere Spezialität unserer Kanzlei ist die Beratung in Fragen rund um Verwertungsgesellschaften, die insbesondere bei der Gestaltung von Lizenzverträgen und bei der Einschätzung von wirtschaftlichen Risiken von Projekten eine wichtige Rolle spielen, bei denen Rechte für bestimmte Inhalte zu den von den Verwertungsgesellschaften veröffentlichten Tarifen erworben werden müssen. Im Auftrag unserer Mandanten führen wir ferner (schieds)gerichtliche Verfahren zur Prüfung der Angemessenheit von Tarifen der Verwertungsgesellschaften durch.

Auch an der Schnittstelle zum Steuerrecht sind wir mit unserer urheberrechtlichen Expertise gefragt. Hier erstellen wir z.B. für die gewerbesteuerliche Bewertung (z.B.  gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG) sowie die umsatzsteuerliche oder quellensteuerliche Einordnung von Vertragsbeziehungen und der in ihrem Rahmen ausgetauschten Leistungen lizenzrechtliche Gutachten (z.B. zur Frage nach der Eigenschaft eines Empfängers von Lizenzzahlungen als „Beneficial Owner“ im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen bzw. als Nutzungsberechtigter nach § 50g Abs. 3 S. 2 EStG).

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Stefan Freytag
Dr. Robert Straßer
Dr. Stefan Ventroni
Bassam Saleh
Prof. Dr. Stefan Sporn
Ansgar Kaiser

 

Verlag & Presse

Zu unserer Expertise zählen außerdem die Entwicklung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen mit Autoren, Illustratoren, Fotografen, Übersetzern und Herausgebern. Die Vertretung von Verlagen in streitigen Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern und Urhebern gehört genauso zu unserem Tätigkeitsfeld. Im Rahmen gerichtlicher Verfahren spielt der einstweilige Rechtsschutz, sowohl die Erwirkung als auch die Abwehr von einstweiligen Verfügungen, eine besonders wichtige Rolle. Die genaue Kenntnis der verschiedenen Gerichte und ihrer Besonderheiten hilft uns bei der bestmöglichen Interessenvertretung. Aufgrund unserer langjährigen und intensiven Gerichtserfahrung haben wir auch ein sicheres Gespür dafür, welche Prozesstaktik für den jeweiligen Fall die richtige ist.

Durch unsere Fachkenntnis auf dem Gebiet der klassischen IT genauso wie in Digitalisierungs- und E-Commerce-Fragen können wir Verlage und deren Vertriebspartner auch mit Blick auf die Entwicklung und den Vertrieb digitaler Verlagsprodukte kompetent beraten. Unser Know-how in Sachen Film und TV wiederum kommt Verlagen und Autoren zugute, wenn es um die audiovisuelle Verwertung von Stoffen geht.

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Stefan Freytag
Dr. Stefan Ventroni
Bassam Saleh
Prof. Dr. Stefan Sporn

 

Werbung & Social Media

Werbe- und Marketingstrategien werden bei uns von der Planungs- und Konzeptionsphase bis hin zur finalen Umsetzung unter allen einschlägigen rechtlichen Aspekten abgesichert. Unsere umfassende Expertise in diesem Bereich reicht von der Beratung und Vertragsgestaltung in klassischen Werbefeldern wie Print und TV über Werbung in Internet und Social Media, Sponsoring, bis hin zu besonderen Werbeformen wie Sponsored Content, Native Advertising und Ambush Marketing. Die Komplexität der rechtlichen Vorgaben, die zudem einem stetigen Wandel durch neue Gesetze und aktuelle Rechtsprechung unterliegen, erfordert besondere Weitsicht. So müssen neben wettbewerbs- und kennzeichenrechtlichen Fragen auch urheber-, jugendschutz-, persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Gesichtspunkte sowie – nicht zuletzt – werbespezifische Besonderheiten z.B. aus dem Presse- und Äußerungsrecht, dem Medienrecht (Trennung von Werbung und Programm) oder dem Lebens- und Genussmittelrecht beachtet werden. Seit vielen Jahren beraten wir insoweit neben zahlreichen namhaften Markenartiklern insbesondere auch führende Werbeagenturen, für die wir im Auftrag ihrer Kunden regelmäßig Produkteinführungen und Werbekampagnen auf ihre rechtliche Realisierbarkeit prüfen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Vertragsgestaltung bei Werbe- und Markenkooperationen
  • Rechtliche Prüfung der Zulässigkeit von Kampagnenkonzepten, Werbemaßnahmen, Verpackungsangaben
  • Gestaltung von Online-Unternehmenspräsenzen einschließlich Social Media Auftritten
  • Umsetzung von Gewinnspielen und Werbeaktionen
  • Gestaltung von Werbeanzeigen und -kampagnen einschließlich erforderlicher Pflichtinformationen
  • Vertragsgestaltung und Beratung bei Rechtsfragen rund um das Thema Influencer Marketing
  • Gestaltung von Sponsoringverträgen, Testimonialverträgen, Product Placement-Verträgen
  • Gestaltung von Lizenz- und Mitwirkendenverträgen zum Erwerb der für Werbemaßnahmen erforderlichen Nutzungsrechte, z.B. Musikrechte, Fotorechte, persönlichkeitsrechtliche Abbildungsrechte, etc.

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Stefan Freytag
Dr. Robert Straßer
Dr. Stefan Ventroni
Bassam Saleh
Martin Müller
Dr. Friederike Manz, LL.M.
Ansgar Kaiser

 

Wettbewerbsrecht

Wir beraten Sie sowohl bei der Planung und Umsetzung Ihrer Werbe- und Marketingstrategien, als auch im Hinblick auf die Prüfung rechtskonformen Verhaltens Ihrer Mitbewerber, damit diese keinen Vorteil aus unzulässigen Werbemaßnahmen ziehen. Wir verteidigen Ihre Marketingmaßnahmen gerichtlich wie außergerichtlich gegen rechtliche Beanstandungen durch Wettbewerber oder Verbände. Dies umfasst insbesondere die Prüfung von Abmahnungen und die Hinterlegung von Schutzschriften, aber auch die Prüfung der Werbung eines angreifenden Wettbewerbers auf Möglichkeiten für Gegenangriffe. Darüber hinaus gehen wir auch gegen Nachahmungen Dritter im Zusammenhang mit Ihren Produkten vor. Dort, wo Urheberrecht, Markenrecht und Designrecht an ihre Grenzen stoßen klären wir ab, ob der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz Ihnen zur Sicherung Ihrer Rechte Unterstützung geben kann. Auf unsere wettbewerbsrechtliche Expertise vertrauen seit vielen Jahren u.a. international führende Werbeagenturen, für die wir im Auftrag ihrer Kunden regelmäßig Produkteinführungen und Werbekampagnen auf ihre rechtliche und insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit prüfen.

ANSPRECHPARTNER:
Dr. Stefan Ventroni
Stefan Freytag
Bassam Saleh
Martin Müller
Dr. Friederike Manz, LL.M.
Ansgar Kaiser

 

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